Rechtliche Änderungen Deckzentrum

Am 09. Februar 2021 sind die Änderungen der Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Kraft getreten. Die Änderungen sollen für eine tierschutzgerechtere Haltung von Sauen sorgen. Für Sauenhalter und Sauenhalterinnen ergeben sich dadurch, abhängig von Bestandsgröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Stalles, folgende Änderungen im Deckzentrum:

Mit dem Verbot der längerfristigen Fixierung von Sauen in Kastenständen im Deckzentrum wird in der Schweinehaltung zukünftig mehr Wert auf die Bedürfnisse der Sauen gelegt.
Für Bestände ab mindestens zehn Sauen (Vorgaben für Bestände bis zu 9 Sauen siehe „Kleinstbestände“), die vor dem 09. Februar 2021 bereits genehmigt oder in Benutzung genommen wurden, wird nach Einreichen eines Betriebs- und Umbaukonzeptes die sofortige Gruppenhaltung direkt nach dem Absetzen erst nach einer Übergangszeit verpflichtend.(§30 Abs. 2, §45 Abs. 11a TierSchNutztV)

Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Ihre zuständige Veterinärbehörde freut sich jedoch über eine kurze E-Mail/ Fax/ Brief mit folgenden Angaben:

  • Betrieb mit Name und Anschrift
  • VVVO- Nr.
  • Text: Meine Schweinehaltung erfüllt bereits die rechtlichen Mindestanforderungen für das Deckzentrum gemäß §30 Absatz 2 und 2a, jeweils in Verbindung mit §24 TierSchNutztV

Um Ihrer Tierhaltung nach dem 9. Feb. 2024 und über den 9.Feb.2026 hinaus fortzuführen, müssen Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Übergangsfrist erfüllen und Ihre Tierhaltung bis spätestens zum Beginn des 9.Feb. 2029 den rechtlichen Vorgaben entsprechend angepasst haben.

Die Voraussetzungen für die Übergangsfrist werden erfüllt, wenn: (§45 Abs. 11a)

  1. Die Tiere in einem Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in der Gruppe gehalten werden (Ausnahme Betriebe mit weniger als zehn Sauen - Kleinstbestände);
  2. die Kastenstände im Deckzentrum so beschaffen sind, dass
    1. die Schweine sich nicht verletzen können,
    2. jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich in Seitenlage hinlegen, sowie den Kopf ausstrecken kann,
    3. jedes Schwein seine Gliedmaßen in Seitenlage ausstrecken kann, ohne dass dem ein bauliches Hindernis entgegensteht; UND
  3. der jeweilige Tierhalter
    1. der zuständigen Veterinärbehörde bis zum 9. Feb. 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept („Download Formular- Beispielvorlage (FLI)“) zur Umstellung der Haltungseinrichtung von Jungsauen und Sauen vorlegt;
    2. bis zum 9. Feb. 2026 den Nachweis über einen zur Umsetzung des Konzeptes gestellten Bauantrag, soweit erforderlich, seiner zuständigen Veterinärbehörde vorlegt.

Auf Antrag des Tierhalters kann im Einzelfall zur Vermeidung einer unbilligen Härte die zuständige Behörde die weitere Benutzung der Haltungseinrichtung bis zum Beginn des 9. Feb. 2031 genehmigen.

  • Erklärung „unbillige Härte“ = nicht selbst verschuldete Härtefälle, wie z. B. eine Verzögerung des fristgerecht organisierten und korrekt beantragten Baustartes, aufgrund von Materialengpässen.
Bild 1: Ausstrecken der Gliedmaßen wird durch eine Wand verhindert, Kopf der Sau liegt auf dem Trog= kann nicht ausgestreckt werden → Kastenstand entspricht nicht den derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben zur Kastenstandhaltung während der Übergangszeit im Deckzentrum
Bild 1: Ausstrecken der Gliedmaßen wird durch eine Wand verhindert, Kopf der Sau liegt auf dem Trog= kann nicht ausgestreckt werden → Kastenstand entspricht nicht den derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben zur Kastenstandhaltung während der Übergangszeit im Deckzentrum.

Sie können Ihre Tierhaltung bis längstens 8. Februar 2026 weiter betreiben, sofern Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Die Tiere in einem Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in der Gruppe gehalten werden (Ausnahme Betriebe mit weniger als zehn Sauen - Kleinstbestände);
  2. die Kastenstände im Deckzentrum so beschaffen sind, dass
    1. die Schweine sich nicht verletzen können,
    2. jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich in Seitenlage hinlegen, sowie den Kopf ausstrecken kann,
    3. jedes Schwein seine Gliedmaßen in Seitenlage ausstrecken kann, ohne dass dem ein bauliches Hindernis entgegensteht
  3. der Tierhalter der zuständigen Veterinärbehörde bis zum 09. Feb. 2024 eine verbindliche Erklärung zur Einstellung der Tierhaltung vorlegt („Download Formular- Betriebsaufgabe (FLI)“). Die Tierhaltung muss dann bis spätestens zum 9. Feb. 2026 endgültig eingestellt werden.(§45 Abs. 11a)

Sie sind von den Änderungen der TierSchNutztV nicht betroffen und müssen diesbezüglich nichts unternehmen. Die Aufgabe der Tierhaltung ist zu melden.

Auch im Zeitraum vom Absetzen bis zur Besamung gilt mit einer Übergangsfrist neu die Pflicht zur Gruppenhaltung. Die Anforderungen an die Gruppenhaltung im Wartebereich ändern sich nicht.

Gruppenhaltung & Fixierung:
  • Nach dem Absetzen ist die Sau unmittelbar in der Gruppe zu halten. (§30 Abs. 2 und 2a) (mit Übergangsfrist bis 2029)
  • Die Fixierung der Sauen/Jungsauen/Zuchtläufer ist nur noch kurzzeitig zum Zeitpunkt der Rauschekontrolle und während des Besamungsvorganges zulässig. Jede weitere Fixierung mit Ausnahme von medizinischen Behandlungsmaßnahmen ist verboten.(Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 10) (mit Übergangsfrist bis 2029)
Platzangebot und Buchtenstruktur:
  • Jedem Zuchtläufer ab einer Woche vor der geplanten Besamung bis zur Besamung muss eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von mind. 5 m2 inklusive 1,3 m2 Liegefläche zur Verfügung stehen.(§29 Abs. 2a) (mit Übergangsfrist bis 2029)
    • Erklärung „Liegefläche“ = trockener Liegebereich mit max. 15 % Schlitzanteil und keiner nachteiligen Beeinflussung der Gesundheit durch zu hohe oder geringe Wärmeableitung. (§ 22 Abs. 3 Nr. 7 und 8, § 30 Abs. 2a) Die Beleuchtung des Liegebereichs muss mit einer Stärke von mind. 40 Lux dem Tagesrhythmus angeglichen sein. (§26 Abs. 2 Nr. 2) Mittels einer kostenlosen App können Sie ganz einfach selber auf Ihrem Smartphone eine ungefähre Messung durchführen. Zu messen ist an mehreren Stellen auf Höhe der Tiere.
  • Jeder Sau ab dem Absetzen bis zur Besamung muss eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von mind. 5 m2 inklusive 1,3m2 Liegefläche zur Verfügung stehen.(§30 Abs. 2a) (mit Übergangsfrist bis 2029)
    • Erklärung „Uneingeschränkt“ = die Fläche die den Tieren tatsächlich zur Verfügung steht. Die Fläche unter einem hochgelegten Trog gilt nicht als uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche. Auch andere Flächen unter oder über Einbauten, die von den Tieren nicht unter- bzw. überquert werden können, wie z.B. Flächen von Pfosten, unter Trenngittern, Futterautomaten, Abluftschächten, sind von der Fläche der Bucht abzuziehen. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 15)
  • Ein Aktivitätsbereich sowie Rückzugsmöglichkeiten in ausreichendem Umfang müssen vorhanden sein. (§30 Abs. 2a) (mit Übergangsfrist bis 2029)
    • Erklärung „Rückzugsmöglichkeit“: Geeignet als Rückzugsmöglichkeit sind z.B. Sichtblenden (hängend, oder stehend), Strohballen, Buchtenausläufe oder klar abgetrennte Buchtenbereiche (Bilder 2-6). Fress- Liegebuchten oder sonstige Fressplätze stellen keine Rückzugsmöglichkeit dar. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 21) Die Beleuchtung des Aktivitätsbereiches muss mit einer Stärke von mind. 80 Lux, dem Tagesrhythmus angeglichen sein. (§26 Abs. 2 Nr. 2)

Bilder 2-4: Beispiele für rechtskonforme Rückzugsmöglichkeiten wie Strohballen, Auslauf, Trennwände;

Sowie nicht rechtskonforme Rückzugsmöglichkeiten (Bilder 5-7) wie niedrige Wände, Trenngitter oder Fress-Liegebuchten, die alle keinen Sichtschutz bieten.

Besondere Vorgaben an Fress- Liegebuchten, falls vorhanden: (mit Übergangsfrist bis 2029)
  • Jederzeit selbständiges Betreten und Verlassen der Buchten durch die Tiere möglich. (§24 Abs. 5 Nr. 1 TierSchNutztV)
  • Bodenbeschaffenheit ab der buchtenseitigen Kante des Futtertroges für mind. 100 cm als Liegebereich. (§24 Abs. 5 Nr. 2 TierSchNutztV)
    • Anmerkung: Die Liegefläche muss pro Sau mind. 1,3 m2 betragen (§ 30 Abs 2a TierSchNutztV). Ein Aufteilen der Liegefläche eines Tieres auf zwei unterschiedliche, nicht zusammenhängende Stellen im Deckzentrum entspricht nicht den Vorgaben. Es ist somit möglich, dass innerhalb einer Bucht mehrere Liegeflächen an unterschiedlichen Orten angeboten werden, welche in Summe jedem Tier eine zusammenhängende Liegefläche von 1,3m2 sichern, siehe Bild 8 (= zehn Liegeflächen (= orange) in Fress-Liegebuchten und weitere 10 Liegeflächen außerhalb von Fress-Liegebuchten für in Summe 20 Sauen).
      Skizze 8
      Bild 8: Zehn Liegeflächen (=orange) in Fress-Liegebuchten und weitere zehn Liegeflächen außerhalb von Fress-Liegebuchten für in Summe 20 Sauen
  •  Bei einseitiger Buchtenanordnung muss die Gangbreite hinter den Fress- Liegebuchten mind. 160 cm, oder bei beidseitiger Buchtenanordnung mind. 200 cm betragen. (§24 Abs. 5 Nr. 3 TierSchNutztV)
  • Fress-Liegebuchten oder sonstige Fressplätze stellen keine Rückzugsmöglichkeit dar. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 21)
  • Abmessungen von Fress-Liegebuchten sind mindestens so zu gestalten, dass die Zuchtläufer, Jungsauen und Sauen ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 10)
    • Anmerkung: Es gibt keine rechtliche Vorgabe bezüglich der Mindestbreite oder Mindestlänge für Fress-Liegebuchten (siehe Beispiele). Die Mindestvorgaben für die Liegefläche (1,3 m2 zusammenhängende Liegefläche) sowie das ungehinderte Liegen, Aufstehen, sich Hinlegen und die natürliche Körperhaltung müssen jedem Tier möglich sein. 
      Buchten, welche an einer Seite wandständig sind, können ohne zusätzliche Verbreiterung verwendet werden, wenn die Tiere diese Buchten jederzeit selbständig betreten und verlassen können und die Fress-Liegebucht die sonstigen Anforderungen an Liegefläche und Bewegungsmöglichkeit erfüllt.
Beispiele zur Bodengestaltung der Fress-Liegebucht im Hinblick auf die Anforderungen zum Liegebereich:

Bild 9: Bei einer Breite der Fress-Liegebucht von 0,75 m muss die Liegefläche mindestens 1,74 m lang sein, um eine Gesamtliegefläche von 1,3 m2 zu ergeben.

Bild 10: Bei einer Breite der Fress-Liegebucht von 0,85 m muss die Liegefläche mindestens 1,53 m lang sein, um eine Gesamtliegefläche von 1,3 m2 zu ergeben.

Kranke und verletzte Tiere, sowie Tiere, die Unverträglichkeiten zeigen oder gegen die sich solches Verhalten richtet:
  • sind nicht in der Gruppe zu halten. Ihre Haltung muss ein jederzeit ungehindertes Umdrehen ermöglichen. (§30 Abs. 3)
    • Für Neu- und Umbauten sollten für mind. 5 % der in Gruppe gehaltenen Sauen Kranken- bzw. Separationsbuchten vorgehalten werden. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 24)
        • Einzelbuchten für kranke Sauen: Mind. 4 m2 mit 1,3 m2 Liegefläche mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage
        • Separationsbuchten für gesunde (z.B. unverträgliche) Sauen: Mind. 4 m2 mit 1,3 m2 Liegefläche

Für vor dem 09. Feb. 2021 bereits bestehende Kranken- und Separationsbuchten in Bayern sind die Beratungsempfehlungen der LfL vom 31.07.2021 zu berücksichtigen.

Besonderheiten Auslauf:

Ist ein Auslauf zur Erweiterung des Deckzentrums geplant, ist unter anderem folgendes unbedingt zu beachten:

  • Um die Fläche des Auslaufes als uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche anrechnen zu können, muss der Auslauf auch im Tierseuchenfall weiter betrieben werden können (Ausführungshinweis Schwein 2023-05 Nr. 15). Dazu müssen Auslaufhaltungen so eingefriedet werden, dass ein Entweichen von Tieren sowie der Zutritt von fremden Personen, Spaziergängern, etc. verhindert wird (Sonderforschungsprojekt asp 2022). Zudem muss sichergestellt werden, dass die Schweine in der Auslaufhaltung im Freien keinen Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe oder zu Wildschweinen haben können. Auch der Kontakt zu anderen Wildtieren als lebende Vektoren (z.B. Fuchs, Marderhund, Vögel) ist zu begrenzen und die Umgebung des Stalles für diese Tiere als so unattraktiv wie möglich zu gestalten (z.B. Kadaverlagerung, Futterlagerung) (Sonderforschungsprojekt asp 2022, Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung unter ASP Bedingungen). Das Futter und die Einstreu müssen vor Wildschweinen und anderen Tieren sicher geschützt gelagert werden (SchHaltHygV § 14). Eine intensive Bekämpfung zur kontinuierlichen Reduzierung von Schadnagern ist zu empfehlen (Sonderforschungsprojekt asp 2022). Zudem muss der Auslauf überdacht und bei jeder Wetterlage nutzbar sein. (Ausführungshinweis Schweine 2023-05 Nr. 15). Weitere Vorgaben z.B. zu Fahrzeugverkehr sowie weitere Vorgaben können in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung nachgelesen werden.

Mit dem Verbot der längerfristigen Fixierung von Sauen in Kastenständen im Deckzentrum wird in der Schweinehaltung zukünftig mehr Wert auf die Bedürfnisse der Sauen gelegt.
Für Bestände, die mindestens zehn Sauen (Vorgaben für Bestände bis zu 9 Sauen, s. Kleinstbestände) halten und AB dem 09. Februar 2021 genehmigt oder in Benutzung genommen wurden, sind die Änderungen bereits bindend.

Rechtliche Vorgaben für das Deckzentrum nach TierSchNutztV

Auch im Zeitraum vom Absetzen bis zur Besamung gilt neu die Pflicht zur Gruppenhaltung. Die Anforderungen an die Gruppenhaltung im Wartebereich ändern sich nicht.

Gruppenhaltung & Fixierung:
  • Nach dem Absetzen ist die Sau unmittelbar in der Gruppe zu halten. (§30 Abs. 2 und 2a
  • Die Fixierung der Sauen/ Jungsauen/ Zuchtläufer ist nur noch kurzzeitig zum Zeitpunkt der Rauschekontrolle und während des Besamungsvorganges zulässig. Jede weitere Fixierung mit Ausnahme von medizinischen Behandlungsmaßnahmen ist verboten. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 10) (mit Übergangsfrist bis 2029)
Platzangebot und Buchtenstruktur:
  • Jedem Zuchtläufer ab einer Woche vor der geplanten Besamung bis zur Besamung muss eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von mind. 5 m2 inklusive 1,3m2 Liegefläche zur Verfügung stehen. (§29 Abs. 2a)
    • Erklärung „Liegefläche“= trockener Liegebereich mit max. 15 % Schlitzanteil und keiner nachteiligen Beeinflussung der Gesundheit durch zu hohe oder geringe Wärmeableitung. (§ 22 Abs. 3 Nr. 7 und 8, § 30 Abs. 2a) Die Beleuchtung des Liegebereichs muss mit einer Stärke von mind. 40 Lux dem Tagesrhythmus angeglichen sein. (§26 Abs. 2 Nr. 2) Mittels einer kostenlosen App können Sie ganz einfach selber auf Ihrem Smartphone eine ungefähre Messung durchführen. Zu messen ist an mehreren Stellen auf Höhe der Tiere.
  • Jeder Sau ab dem Absetzen bis zur Besamung muss eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von mind. 5 m2 inklusive 1,3 m2 Liegefläche zur Verfügung stehen. (§30 Abs. 2a)
    • Erklärung „Uneingeschränkt“= die Fläche die den Tieren tatsächlich zur Verfügung steht. Die Fläche unter einem hochgelegten Trog gilt nicht als uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche. Auch andere Flächen unter oder über Einbauten, die von den Tieren nicht unter- bzw. überquert werden können, wie z.B. Flächen von Pfosten, unter Trenngittern, Futterautomaten, Abluftschächten, sind von der Fläche der Bucht abzuziehen. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 15)
  • Ein Aktivitätsbereich sowie Rückzugsmöglichkeiten in ausreichendem Umfang muss vorhanden sein. (§30 Abs. 2a)
    • Erklärung „Rückzugsmöglichkeit“: Geeignet als Rückzugsmöglichkeit sind z.B. Sichtblenden (hängend, oder stehend), Strohballen, Buchtenausläufe oder klar abgetrennte Buchtenbereiche (Bilder 11-15). Fress- Liegebuchten oder sonstige Fressplätze stellen keine Rückzugsmöglichkeit dar. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 21) Die Beleuchtung des Aktivitätsbereiches muss mit einer Stärke von mind. 80 Lux, dem Tagesrhythmus angeglichen sein. (§26 Abs. 2 Nr. 2)

    • Bilder 11-13: Beispiele für rechtskonforme Rückzugsmöglichkeiten wie Strohballen, Auslauf, Trennwände;

      Sowie nicht rechtskonforme Rückzugsmöglichkeiten (Bilder 14-16) wie niedrige Wände, Trenngitter oder Fress-Liegebuchten, die alle keinen Sichtschutz bieten.

Besondere Vorgaben an Fress- Liegebuchten im Deckzentrum, falls vorhanden:
  • Jederzeit selbständiges Betreten und Verlassen der Buchten durch die Tiere möglich. (§ 24 Abs. 5 Nr. 1 TierSchNutztV)
  • Bodenbeschaffenheit ab der buchtenseitigen Kante des Futtertroges für mind. 100 cm als Liegebereich. (§ 24 Abs. 5 Nr. 2 TierschNutztV)
    • Anmerkung: Die Liegefläche muss pro Sau mind. 1,3 m2 betragen (§ 30 Abs 2a TierSchNutztV). Ein Aufteilen der Liegefläche eines Tieres auf zwei unterschiedliche, nicht zusammenhängende Stellen im Deckzentrum entspricht nicht den Vorgaben. Es ist somit möglich, dass innerhalb einer Bucht mehrere Liegeflächen an unterschiedlichen Orten angeboten werden, welche in Summe jedem Tier eine zusammenhängende Liegefläche von 1,3 m2 sichern, siehe Bild 17.

Skizze
Bild 17: = zehn Liegeflächen (= orange) in Fress-Liegebuchten und weitere 10 Liegeflächen außerhalb von Fress-Liegebuchten für in Summe 20 Sauen

  • Bei einseitiger Buchtenanordnung muss die Gangbreite hinter den Fress-Liegebuchten mind. 160 cm, oder bei beidseitiger Buchtenanordnung mind. 200 cm betragen. (§24 Abs. 5 Nr. 3 TierSchNutztV)
  • Fress-Liegebuchten oder sonstige Fressplätze stellen keine Rückzugsmöglichkeit dar. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 21)
  • Abmessungen von Fress-Liegebuchten sind mindestens so zu gestalten, dass die Zuchtläufer, Jungsauen und Sauen ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 10)
    • Anmerkung: Es gibt keine rechtliche Vorgabe bezüglich der Mindestbreite oder Mindestlänge für Fress-Liegebuchten (siehe Beispiele). Die Mindestvorgaben für die Liegefläche (1,3 m2 zusammenhängende Liegefläche) sowie das ungehinderte Liegen, Aufstehen, sich Hinlegen und die natürliche Körperhaltung müssen jedem Tier möglich sein. 
      Buchten, welche an einer Seite wandständig sind, können ohne zusätzliche Verbreiterung verwendet werden, wenn die Tiere diese Buchten jederzeit selbständig betreten und verlassen können und die Fress-Liegebucht die sonstigen Anforderungen an Liegefläche und Bewegungsmöglichkeit erfüllt.
Beispiele zur Bodengestaltung der Fress-Liegebucht im Hinblick auf die Anforderungen zum Liegebereich:

Bild 18: Bei einer Breite der Fress-Liegebucht von 0,75 m muss die Liegefläche mindestens 1,74 m lang sein, um eine Gesamtliegefläche von 1,3 m2 zu ergeben.

Bild 19: Bei einer Breite der Fress-Liegebucht von 0,85 m muss die Liegefläche mindestens 1,53 m lang sein, um eine Gesamtliegefläche von 1,3 m2 zu ergeben.

Kranke und verletzte Tiere, sowie Tiere die Unverträglichkeiten zeigen oder gegen die sich solches Verhalten richtet:
  • sind nicht in der Gruppe zu halten. Ihre Haltung muss ein jederzeit ungehindertes Umdrehen ermöglichen. (§30 Abs. 3)
    • Für Neu- und Umbauten sollten für mind. 5 % der in Gruppe gehaltenen Sauen Kranken- bzw. Separationsbuchten vorgehalten werden. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 24)
        • Einzelbuchten für kranke Sauen: Mind. 4 m2 mit 1,3 m2 Liegefläche mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage
        • Separationsbuchten für gesunde (z.B. unverträgliche) Sauen: Mind. 4 m2 mit 1,3 m2 Liegefläche

Für vor dem 09. Feb. 2021 bereits bestehende Kranken- und Separationsbuchten in Bayern sind die Beratungsempfehlungen der LfL vom 31.07.2021 zu berücksichtigen.

Besonderheiten Auslauf:

Ist ein Auslauf zur Erweiterung des Deckzentrums geplant, ist unter anderem folgendes unbedingt zu beachten:

  • Um die Fläche des Auslaufes als uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche anrechnen zu können, muss der Auslauf auch im Tierseuchenfall weiter betrieben werden können (Ausführungshinweis Schwein 2023-05 Nr. 15). Dazu müssen Auslaufhaltungen so eingefriedet werden, dass ein Entweichen von Tieren sowie der Zutritt von fremden Personen, Spaziergängern, etc. verhindert wird (Sonderforschungsprojekt asp 2022). Zudem muss sichergestellt werden, dass die Schweine in der Auslaufhaltung im Freien keinen Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe oder zu Wildschweinen haben können. Auch der Kontakt zu anderen Wildtieren als lebende Vektoren (z.B. Fuchs, Marderhund, Vögel) ist zu begrenzen und die Umgebung des Stalles für diese Tiere als so unattraktiv wie möglich zu gestalten (z.B. Kadaverlagerung, Futterlagerung) (Sonderforschungsprojekt asp 2022, Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung unter ASP Bedingungen). Das Futter und die Einstreu müssen vor Wildschweinen und anderen Tieren sicher geschützt gelagert werden (SchHaltHygV § 14). Eine intensive Bekämpfung zur kontinuierlichen Reduzierung von Schadnagern ist zu empfehlen (Sonderforschungsprojekt asp 2022). Zudem muss der Auslauf überdacht und bei jeder Wetterlage nutzbar sein. (Ausführungshinweis Schweine 2023-05 Nr. 15). Weitere Vorgaben z.B. zu Fahrzeugverkehr sowie weitere Vorgaben können in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung nachgelesen werden.

Relevante Rechtstexte und Empfehlungen

Unter Kleinstbeständen versteht man Bestände mit weniger als zehn Sauen, welche die Tiere zu Erwerbszwecken halten.

Kleinstbestände sind von der Pflicht zur Gruppenhaltung von Jungsauen und Sauen ausgenommen. Werden die Tiere in Kleinstbeständen freiwillig in Gruppen (≥ 2 Tiere) gehalten, sind die rechtlichen Vorgaben für die Gruppenhaltung im Deckzentrum anzuwenden (Ställe, die AB dem… Rechtliche Vorgaben; Ställe, die VOR dem … Rechtliche Vorgaben). Alternativ dürfen Jungsauen und Sauen in Kleinstbeständen auch in Einzelbuchten gehalten werden, in denen sich die Tiere jederzeit ungehindert umdrehen können.

Betriebe, die vor dem 9. Februar 2021 bereits genutzt oder genehmigt waren (Altbetriebe), können eine Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben in Anspruch nehmen (Fristen). Neu- und Umbauten müssen die rechtlichen Vorgaben direkt, also ohne Übergangszeit umsetzen.

Bild 20: Möglichkeiten zur Haltung von Sauen in Kleinstbeständen ab dem Absetzen bis zur Besamung

Die Abbildung zeigt ein Fließdiagramm das mit der aktuellen Haltung der Tiere in Kleinstbetrieben nach dem Decken startet. Entweder Einzelhaltung, oder Gruppenhaltung. a) Einzelhaltung: Werden die Tiere aktuell in Einzelhaltung gehalten, die die Möglichkeit zu ungehindertem Umdrehen hat, ist diese Haltung rechts konform. Der Tierhalter muss nichts weiter unternehmen. Ist das ungehinderte Umdrehen nicht möglich, muss die Haltung auf eine rechtskonforme Haltung geändert werden. Entweder in dem die Einzelhaltungsbucht angeglichen wird, oder auf Gruppenhaltung umgestellt wird. Altbetriebe haben für diese Umstellung nach fristgerechter Einreichung eines Umbaukonzeptes eine Übergangsfrist. b) Gruppenhaltung: Werden die Tiere aktuell in Gruppenhaltung gehalten und diese ist rechtskonform, muss durch den Tierhaltenden nichts weiter unternommen werden. Ist dies jedoch nicht gegeben muss diese entweder in Einzelhaltung mit ungehintertem Umdrehen oder rechtskonforme Gruppenhaltung evtl. mit Nutzung der Übergangsfristen geändert werden.

Grün = Futtertrog/Fressplatz (Die Fläche unter dem Trog kann der nutzbaren Fläche NICHT angerechnet werden) (Ausführungshinweise Schweine 2023-05)

Blau = Tränkestellen

Orange = zusammenhängende Liegefläche (mind. 1,3 m2)

Grau = Aktivitätsbereich mit Rückzugsmöglichkeit (zusammen mit Liegefläche mind. 5 m2)

Fress-Liegebuchten:

= Buchten, in denen Fress- und Liegebereich zusammengefasst wurde, mit dahinter befindlichem Aktivitätsbereich inklusive Rückzugsmöglichkeiten.

Die Zuchtläufer/Jungsau/Sau müssen die Zugangsvorrichtungen zu den Buchten selber bedienen und die Buchten jederzeit aufsuchen und verlassen können.

Zusätzlich zu beachten ist:

  • Die Breite der Fress- Liegebucht ist im Gegensatz zur Länge nicht in cm vorgegeben. Sie muss jedoch so gestaltet sein, dass jedes Tier ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen kann (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 5 und Ausführungshinweise 2023-05 Nr. 10)
  • Gangbreite hinter den Fress-Liegeständen mind. 160 cm (einseitige Standreihe- Schema 1 & 2) bzw. 200 cm (beidseitige Standreihen- Schema 3) (§24 Abs. 5)
  • Im Aufenthaltsbereich mind. 80 Lux, Liegebereich mind. 40 Lux (§ 26 Abs. 2 Nr. 2)
Schema 1: Fress-Liegebucht
Schema 1
Schema 2:  Fress-Liegebucht
Schema 2
Schema 3: Fress-Liegebucht
Schema 3

Vorteile Fress-Liegebucht

  • Weitere Nutzung vorhandener Kastenstände
  • Sauen können ungestört fressen und liegen
  • Einfache Fixierung der Tiere z.B. für die Besamung
  • Ggf. kostengünstigerer Umbau möglich

Nachteile Fress-Liegebucht

  • Breite Buchten (ab 75 cm) erhöhen das Risiko von Doppelbelegungen und damit das Risiko von möglichen Verletzungen
  • Ausweichmanöver für Tiere evtl. schwierig (Blockade und Aufreiten)
  • Häufig keine Einstreu der Liegefläche möglich
  • Keine vollständige Trennung der Funktionsbereiche
  • Besamungstauglichkeit in den recht großen Ständen?
  • Zukunftsfähigkeit?

Arena:

= Eine Zusammenfassung von Liege- und Aktivitätsbereich mit vorgeschalteten Fressplätzen (Schema 4-6). Einzelne Fressplätze können durch Abtrennungen voneinander separiert werden, ermöglichen für gewöhnlich jedoch keine Fixierung der Tiere.

Schema 4: Arena
Schema 4
Schema 5: Arena
Schema 5
Schema 6: Arena
Schema 6

Vorteile Arena

  • Häufig gut umsetzbar (auch mit Auslauf möglich)
  • Wenig Baumaterial notwendig
  • Wenig Wartungsaufwand
  • Bessere Ausweichmöglichkeiten für die Tiere
  • Trennung der Funktionsbereiche entspricht natürlichem Verhalten der Tiere
  • Weiche Liegefläche, ggf. mit Einstreu möglich

Nachteile Arena

  • Übersichtlichkeit/ Tierbeobachtung kann erschwert sein
  • Häufig keine Fixation der Tiere möglich, bedeutet zeitlicher Mehraufwand für beispielweise Separation von Tieren, Besamungen oder Behandlungen sowie reduzierte Arbeitssicherheit
  • Je nach Fütterungssystem Kämpfe am Futtertrog möglich (auseinanderwachsen der Gruppe)
  • Vereinbarkeit mit Güllesystem?

Drei-Flächen Bucht

= Trennung aller Funktionsbereiche von Fress-, Liege- und Aktivitätsbereich (Schema 7 und 8).

Zusätzlich zu bisher genannten rechtlichen Vorgaben zu beachten ist:

  • Gangbreite hinter den Fress-Liegeständen mind. 160 cm (einseitige Standreihe- Schema 1 & 2) bzw. 200 cm (beidseitige Standreihen- Schema 3) (§24 Abs. 5)
  • Im Aufenthaltsbereich mind. 80 Lux, Liegebereich mind. 40 Lux (§ 26 Abs. 2 Nr. 2)
Schema 4: Arena
Schema 7
Schema 5: Arena
Schema 8

Vorteile Drei-Flächen Bucht

  • Häufig gut umsetzbar (auch mit Auslauf möglich)
  • Kastenstände müssen das Liegen der Sauen nicht ermöglichen und können darum schmaler gestaltet werden
  • Bessere Ausweichmöglichkeiten für die Tiere
  • Trennung der Funktionsbereiche entspricht natürlichem Verhalten der Tiere
  • Weiche Liegefläche, ggf. mit Einstreu möglich
  • Fixation weiterhin möglich → hohe Arbeitssicherheit, Zeit- effizientes Arbeiten möglich

Nachteile Drei-Flächen Bucht

  • Zeitlicher Mehraufwand für Treiben der Tiere in Kastenstände für Besamung etc.
  • Übersichtlichkeit/ Tierbeobachtung kann erschwert sein
  • Weniger Platz für Aktivitätsbereich als in der Arena
  • Vereinbarkeit mit Güllesystem?

Neben den rechtlichen Vorgaben gibt es einige weitere Aspekte, die die Umsetzung der Gruppenhaltung im Deckzentrum erleichtern.

Eberkontakt

Besonders während der Rausche sind die Tiere sehr aktiv. Rauschige Sauen halten sich vermehrt in Bereichen auf, in denen sie Kontakt zum Eber haben. In diesen Bereichen wird vermehrtes Aufreiten/Bespringen beobachtet. Ist ein Kontakt zum Eber möglich, empfiehlt es sich daher, an dieser Kontaktstelle ausreichend Platz für mehrere Tiere vorzusehen sowie den Boden rutschfest und idealerweise weich zu gestalten. Auf mögliche Verletzungsgefahren ist in diesem Bereich besonders zu achten.

  • Pluspunkt Eberkontakt: Ist ein Kontakt mit dem Eber möglich, werden rauschige Sauen leichter und schneller erkannt

Alternativ kann auch ein Eber im Deckzentrum in der Gruppe mitlaufen. Ist der Eber von Anfang an mit in der Gruppe, werden Rangkämpfe deutlich minimiert. Um zu verhindern, dass der Eber Sauen deckt, sollte er vor Beginn der Rausche, also etwa am vierten Tag nach dem Absetzen, aus der Gruppe entfernt werden. Ein gewisses Risiko bleibt jedoch, dass frührauschige Sauen durch diesen Eber gedeckt werden.

Bild 20: Mehrere Sauen haben gleichzeitig Kontaktmöglichkeit zum Eber. Das Verletzungsrisiko wurde durch viel Einstreu minimiert.
Bild 21: Mehrere Sauen haben gleichzeitig Kontaktmöglichkeit zum Eber. Das Verletzungsrisiko wurde durch viel Einstreu minimiert.

Verletzungen durch Rangordnungskämpfe minimieren

  • Bodenbeschaffenheit: Besonders wenn die Sauengruppen nach dem Absetzen neu zusammengestellt werden und während der Rausche, kann eine erhöhte Aktivität der Tiere beobachtet werden. Um Verletzungen der Gliedmaßen durch Rangordnungskämpfe zu minimieren, empfiehlt sich ein rutschfester, idealerweise trockener, weicher Boden. Dieser reduziert das Risiko des Ausgrätschens der Tiere und ermöglicht ein sichereres Ausweichverhalten.
  • Gesundes Fundament: Tiere, die bereits vor der Gruppenhaltung Gliedmaßenprobleme aufweisen, haben ein erhöhtes Risiko, sich während einer Neugruppierung zu verletzen.
  • Kleine Gruppengrößen: Auch kleinere (bis zwölf Sauen) stabile Gruppengrößen ohne Mischen von Gruppen können das Verletzungsrisiko minimieren. Konditionsgruppen (Gruppen, in denen alle Sauen die gleiche Körperkondition aufweisen) scheinen tendenziell eine längere Zeitspanne für die Bildung der Rangordnung zu benötigen.
  • Ausweich- und Fluchtmöglichkeiten: Ermöglichen Sie den Tieren idealerweise das Ausweichen in mehrere Richtungen. Zugänge zu Ausläufen haben sich als positiv erwiesen. Dabei sollten die Durchgänge/Türen entweder recht eng oder sehr großzügig gestaltet sein, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Vermeiden Sie Engstellen oder Sackgassen, besonders an Ressourcen wie Wasser, Futter oder Beschäftigungsmaterial.

Kranken-/Separationsbuchten

Immer wieder gibt es Tiere, die sich mit anderen unverträglich zeigen. Separationsbuchten für 5 % der in der Gruppe gehaltenen Tiere sollten darum für unverträgliche oder kranke Tiere zur Verfügung stehen. Diese Separationsbuchten müssen das ungehinderte Umdrehen der Tiere ermöglichen und eine Liegefläche von 1,3 m2 aufweisen, welche im Fall von kranken Tieren aus weicher Einstreu oder einer entsprechenden Unterlage bestehen sollte (Ausführungshinweise Schweine 2023-05).

Auswirkungen auf den Wartestall

Mit der verkürzten Fixierungszeit der Sau und dem Gruppenhaltungsgebot verschiebt sich auch der Platzbedarf zwischen den einzelnen Stallabteilen. Je kürzer die Sauen im Deckzentrum bleiben, desto mehr Plätze werden im Wartestall benötigt. Im Deckzentrum werden dann hingegen weniger Plätze gebraucht. Es kann daher vorteilhaft sein, die Deckzentren als kombinierte Deck-Wartebereiche zu nutzen oder mit flexiblen Buchtenabtrennungen zu arbeiten.