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Am 09. Februar 2021 sind die Änderungen der Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Kraft getreten. Die Änderungen sollen für eine tierschutzgerechtere Haltung von Sauen sorgen. Für Sauenhalter und Sauenhalterinnen ergeben sich dadurch, abhängig von Bestandsgröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Stalles, folgende Änderungen im Deckzentrum:
Mit dem Verbot der längerfristigen Fixierung von Sauen in Kastenständen im Deckzentrum wird in der Schweinehaltung zukünftig mehr Wert auf die Bedürfnisse der Sauen gelegt.
Für Bestände ab mindestens zehn Sauen (Vorgaben für Bestände bis zu 9 Sauen siehe „Kleinstbestände“), die vor dem 09. Februar 2021 bereits genehmigt oder in Benutzung genommen wurden, wird nach Einreichen eines Betriebs- und Umbaukonzeptes die sofortige Gruppenhaltung direkt nach dem Absetzen erst nach einer Übergangszeit verpflichtend.(§30 Abs. 2, §45 Abs. 11a TierSchNutztV)
Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Ihre zuständige Veterinärbehörde freut sich jedoch über eine kurze E-Mail/ Fax/ Brief mit folgenden Angaben:
Um Ihre Tierhaltung nach dem 9. Feb. 2024 und über den 9. Feb. 2026 hinaus fortzuführen, müssen Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Übergangsfrist erfüllen und Ihre Tierhaltung bis spätestens zum Beginn des 9. Feb. 2029 den rechtlichen Vorgaben entsprechend angepasst haben.
Die Voraussetzungen für die Übergangsfrist werden erfüllt, wenn: (§45 Abs. 11a)
Auf Antrag des Tierhalters kann im Einzelfall zur Vermeidung einer unbilligen Härte die zuständige Behörde die weitere Benutzung der Haltungseinrichtung bis zum Beginn des 9. Feb. 2031 genehmigen.
Sie können Ihre Tierhaltung bis längstens 8. Feb. 2026 weiter betreiben, sofern Sie folgende Anforderungen erfüllen:
Sie sind von den Änderungen der TierSchNutztV nicht betroffen und müssen diesbezüglich nichts unternehmen. Die Aufgabe der Tierhaltung ist zu melden.
Auch im Zeitraum vom Absetzen bis zur Besamung gilt mit einer Übergangsfrist neu die Pflicht zur Gruppenhaltung. Die Anforderungen an die Gruppenhaltung im Wartebereich ändern sich nicht.
Bilder 2-4: Beispiele für rechtskonforme Rückzugsmöglichkeiten wie Strohballen, Auslauf, Trennwände:
Bild 9: Bei einer Breite der Fress-Liegebucht von 0,75 m muss die Liegefläche mindestens 1,74 m lang sein, um eine Gesamtliegefläche von 1,3 m2 zu ergeben.
Bild 10: Bei einer Breite der Fress-Liegebucht von 0,85 m muss die Liegefläche mindestens 1,53 m lang sein, um eine Gesamtliegefläche von 1,3 m2 zu ergeben.
Für vor dem 09. Feb. 2021 bereits bestehende Kranken- und Separationsbuchten in Bayern sind die Beratungsempfehlungen der LfL vom 31.07.2021 zu berücksichtigen.
Ist ein Auslauf zur Erweiterung des Deckzentrums geplant, ist unter anderem folgendes unbedingt zu beachten:
Mit dem Verbot der längerfristigen Fixierung von Sauen in Kastenständen im Deckzentrum wird in der Schweinehaltung zukünftig mehr Wert auf die Bedürfnisse der Sauen gelegt.
Für Bestände, die mindestens zehn Sauen (Vorgaben für Bestände bis zu 9 Sauen, s. Kleinstbestände) halten und AB dem 09. Feb. 2021 genehmigt oder in Benutzung genommen wurden, sind die Änderungen bereits bindend.
Auch im Zeitraum vom Absetzen bis zur Besamung gilt neu die Pflicht zur Gruppenhaltung. Die Anforderungen an die Gruppenhaltung im Wartebereich ändern sich nicht.
Erklärung „Rückzugsmöglichkeit“: Geeignet als Rückzugsmöglichkeit sind z.B. Sichtblenden (hängend, oder stehend), Strohballen, Buchtenausläufe oder klar abgetrennte Buchtenbereiche (Bilder 11-15). Fress- Liegebuchten oder sonstige Fressplätze stellen keine Rückzugsmöglichkeit dar. (Ausführungshinweise Schweine 2023-05 Nr. 21) Die Beleuchtung des Aktivitätsbereiches muss mit einer Stärke von mind. 80 Lux, dem Tagesrhythmus angeglichen sein. (§26 Abs. 2 Nr. 2)
Bilder 11-13: Beispiele für rechtskonforme Rückzugsmöglichkeiten wie Strohballen, Auslauf, Trennwände;
Bild 17: = zehn Liegeflächen (= orange) in Fress-Liegebuchten und weitere zehn Liegeflächen außerhalb von Fress-Liegebuchten für in Summe 20 Sauen
Bild 18: Bei einer Breite der Fress-Liegebucht von 0,75 m muss die Liegefläche mindestens 1,74 m lang sein, um eine Gesamtliegefläche von 1,3 m2 zu ergeben.
Bild 19: Bei einer Breite der Fress-Liegebucht von 0,85 m muss die Liegefläche mindestens 1,53 m lang sein, um eine Gesamtliegefläche von 1,3 m2 zu ergeben.
Für vor dem 09. Feb. 2021 bereits bestehende Kranken- und Separationsbuchten in Bayern sind die Beratungsempfehlungen der LfL vom 31.07.2021 zu berücksichtigen.
Ist ein Auslauf zur Erweiterung des Deckzentrums geplant, ist unter anderem folgendes unbedingt zu beachten:
Unter Kleinstbeständen versteht man Bestände mit weniger als zehn Sauen, welche die Tiere zu Erwerbszwecken halten.
Kleinstbestände sind von der Pflicht zur Gruppenhaltung von Jungsauen und Sauen ausgenommen. Werden die Tiere in Kleinstbeständen freiwillig in Gruppen (≥ 2 Tiere) gehalten, sind die rechtlichen Vorgaben für die Gruppenhaltung im Deckzentrum anzuwenden (Ställe, die AB dem… Rechtliche Vorgaben; Ställe, die VOR dem … Rechtliche Vorgaben). Alternativ dürfen Jungsauen und Sauen in Kleinstbeständen auch in Einzelbuchten gehalten werden, in denen sich die Tiere jederzeit ungehindert umdrehen können.
Betriebe, die vor dem 9. Feb. 2021 bereits genutzt oder genehmigt waren (Altbetriebe), können eine Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben in Anspruch nehmen (Fristen). Neu- und Umbauten müssen die rechtlichen Vorgaben direkt, also ohne Übergangszeit umsetzen.
Bild 20: Möglichkeiten zur Haltung von Sauen in Kleinstbeständen ab dem Absetzen bis zur Besamung
Grün = Futtertrog/Fressplatz (Die Fläche unter dem Trog kann der nutzbaren Fläche NICHT angerechnet werden) (Ausführungshinweise Schweine 2023-05)
Blau = Tränkestellen
Orange = zusammenhängende Liegefläche (mind. 1,3 m2)
Grau = Aktivitätsbereich mit Rückzugsmöglichkeit (zusammen mit Liegefläche mind. 5 m2)
= Buchten, in denen Fress- und Liegebereich zusammengefasst wurde, mit dahinter befindlichem Aktivitätsbereich inklusive Rückzugsmöglichkeiten.
Die Zuchtläufer/Jungsauen/Sauen müssen die Zugangsvorrichtungen zu den Buchten selber bedienen und die Buchten jederzeit aufsuchen und verlassen können.
Zusätzlich zu beachten ist:
Vorteile Fress-Liegebucht
Nachteile Fress-Liegebucht
= Eine Zusammenfassung von Liege- und Aktivitätsbereich mit vorgeschalteten Fressplätzen (Schema 4-6). Einzelne Fressplätze können durch Abtrennungen voneinander separiert werden, ermöglichen für gewöhnlich jedoch keine Fixierung der Tiere.
Vorteile Arena
Nachteile Arena
= Trennung aller Funktionsbereiche von Fress-, Liege- und Aktivitätsbereich (Schema 7 und 8).
Zusätzlich zu bisher genannten rechtlichen Vorgaben zu beachten ist:
Vorteile Drei-Flächen Bucht
Nachteile Drei-Flächen Bucht
Neben den rechtlichen Vorgaben gibt es einige weitere Aspekte, die die Umsetzung der Gruppenhaltung im Deckzentrum erleichtern.
Besonders während der Rausche sind die Tiere sehr aktiv. Rauschige Sauen halten sich vermehrt in Bereichen auf, in denen sie Kontakt zum Eber haben. In diesen Bereichen wird vermehrtes Aufreiten/Bespringen beobachtet. Ist ein Kontakt zum Eber möglich, empfiehlt es sich daher, an dieser Kontaktstelle ausreichend Platz für mehrere Tiere vorzusehen sowie den Boden rutschfest und idealerweise weich zu gestalten. Auf mögliche Verletzungsgefahren ist in diesem Bereich besonders zu achten.
Alternativ kann auch ein Eber im Deckzentrum in der Gruppe mitlaufen. Ist der Eber von Anfang an mit in der Gruppe, werden Rangkämpfe deutlich minimiert. Um zu verhindern, dass der Eber Sauen deckt, sollte er vor Beginn der Rausche, also etwa am vierten Tag nach dem Absetzen, aus der Gruppe entfernt werden. Ein gewisses Risiko bleibt jedoch, dass frührauschige Sauen durch diesen Eber gedeckt werden.
Immer wieder gibt es Tiere, die sich mit anderen unverträglich zeigen. Separationsbuchten für 5 % der in der Gruppe gehaltenen Tiere sollten darum für unverträgliche oder kranke Tiere zur Verfügung stehen. Diese Separationsbuchten müssen das ungehinderte Umdrehen der Tiere ermöglichen und eine Liegefläche von 1,3 m2 aufweisen, welche im Fall von kranken Tieren aus weicher Einstreu oder einer entsprechenden Unterlage bestehen sollte (Ausführungshinweise Schweine 2023-05).
Mit der verkürzten Fixierungszeit der Sau und dem Gruppenhaltungsgebot verschiebt sich auch der Platzbedarf zwischen den einzelnen Stallabteilen. Je kürzer die Sauen im Deckzentrum bleiben, desto mehr Plätze werden im Wartestall benötigt. Im Deckzentrum werden dann hingegen weniger Plätze gebraucht. Es kann daher vorteilhaft sein, die Deckzentren als kombinierte Deck-Wartebereiche zu nutzen oder mit flexiblen Buchtenabtrennungen zu arbeiten.