Vor der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) welche am 9. Februar 2021 in Kraft getreten ist, verbrachte eine Sau in konventionellen Ställen etwa 18- 22 Wochen (4 ½- 5 ½ Monate) pro Jahr in einem sogenannten Kastenstand, während der Zeit im Abferkelstall auch als Ferkelschutzkorb bezeichnet (Grafik 1). Dieser metallene Käfig aus Stangen im Abferkelstall (Bild 1), dem Ort wo die Ferkel geboren werden, soll dem Schutz der Ferkel vor Erdrückung durch die Sau dienen. Dieses Erdrückungsrisiko ist besonders hoch, solange die Ferkel noch sehr klein sind, also zu Beginn ihres Lebens. Jedoch schränkt der Ferkelschutzkorb das natürlichen Verhalten der Sau, wie Gehen, Umdrehen, Interaktion mit den Ferkeln, Nestbauverhalten, Trennung von Kot-/Fress- und Liegebereich, … stark ein (s. u.: Vor- und Nachteile Ferkelschutzkorb).
Nach dem Trennen von Ferkeln und Muttersau, dem sogenannten Absetzen, wurde die Sau für ca. fünf weitere Wochen in einem Kastenstand im Deckzentrum gehalten (Bild 2) bis sie wieder trächtig war. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch 2016 entschieden, dass die wochenlange Fixierung der Sauen im Kastenstand nicht zulässig ist, weil diese Haltungsform das natürlichen Verhalten der Sau sehr stark eingeschränkt. Daher wurde die TierSchNutztV entsprechend angepasst.
Ställe, die neu gebaut oder genehmigt werden, müssen die neuen Anforderungen direkt umsetzen. Diese besagen, dass Sauen nur noch über 5 Tage um die Geburt herum zum Schutz der Ferkel vor Erdrückung, fixiert werden dürfen. Anschließend muss ihnen ein ungestörtes Umdrehen ermöglicht werden. Auch nach dem Absetzen dürfen die Sauen nur noch kurzzeitig z.B. für die eigentliche Besamung oder medizinische Behandlungsmaßnahmen fixiert werden. Da ein Umbau von bereits bestehenden Ställen mit sehr großen Investitionskosten für die Landwirte/ -innen verbunden ist, wurden für diese Ställe langjährige Übergangsfristen festgelegt (Fristen).
Eine Fixierung der Sauen über mehr als fünf Tage um die Geburt hinaus wird daher erst ab dem 9. Februar 2036 in keinem Schweinestall mehr zulässig sein.
Andere Länder wie Schweden, die Schweiz, Norwegen, Österreich und Neuseeland haben teilweise schon vor Jahrzehnten entschieden, dass Sauen nur noch für wenige Tage, oder teilweise gar nicht mehr fixiert werden dürfen (Tabelle 1).
Das Europäische Parlament hat 2021 über eine Europäische Bürgerinitiative mit Namen „End the Cage Age“ debattiert und anschließend in einem Schreiben erklärt, dass bis Ende 2023 ein Gesetzes-Vorschlag zur schrittweisen Abschaffung von Käfigsystemen, auch bei Sauen, vorgelegt werden soll (End the Cage Age). Zudem wurden Übergangsfristen, sowie eine vollständige Übereinstimmung importierter Tierprodukte mit den EU-Vorschriften zur käfigfreien Haltung angekündigt (MEPs endorse EU citizens’ call for gradual end to caged farming).
Land | Jahr des Verbotes | Erlaubnis zur Fixierung | Mind. Bodenfläche/ Bucht | Mind. verfügbare Fläche für die Sau |
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Schweden | 1988 | In Einzelfällen | 6,0 m2 | Mind. 4,0 m2 |
Schweiz | 1997 (+10 Jahrea) | Im Einzelfall ab Nestbau bis Ende des dritten Tages nach Geburt | 5,5 m2 | Mind. 2,25m2 + freies Umdrehen |
Norwegen | 2000 | In Ausnahmefällen, max. 7 Tage lang | 6,0 m2 | ? |
Österreich | 2010 (+23 Jahrea) | Bis Ende der kritischen Lebensphase der Ferkel = ~ 5 Tage | 5,5 m2 | Ungehindertes Umdrehen |
Neuseeland | 2021 (+ 6 Jahre) | Ab Nestbauverhalten bis 3 Tage nach Geburt | 6,5 m2 | Mind. 5,0 m2 |
Deutschland | 2021 (+15 Jahrea) | Max. 5 Tage um die Geburt | 6,5 m2 | Ungehindertes Umdrehen |
Finnland | 2025 (+10 Jahrea) | ? | 6,0 m2 | Umdrehen muss möglich sein |
a = Übergangsfrist in Jahren für bestehende Ställe (in Klammern)
Vorteile Ferkelschutzkorb
Nachteile Ferkelschutzkorb